Die rechtsgültige beglaubigte Übersetzung ist notwendig, wenn das Dokument zum Beispiel bei einer staatlichen Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden muss. Sie kann nur von einem allgemein beeidigten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer ausgestellt werden.

Diese und viele andere Dokumente fertigen wir für Sie die beglaubigte Übersetzung an:

  • Handelsregistereinträge, Jahresabschlussberichte
  • Verträge, Notariatsakten, Vollmacht, etc.
  • Zertifikate und Zeugnisse
  • Urkunden (Geburts-, Heiratsurkunden, Strafregisterauszug)
  • Gerichtsurteile, Beschlüsse
  • Pass, Führerschein, Meldebestätigung, Befunde, etc.

Für die korrekte Schreibweise Ihres Namens ist eine gut leserliche Kopie Ihres Reisepasses erforderlich! Überprüfen Sie bitte immer im Vorfeld, ob die Schreibweise der Eigennamen im Dokument und in Ihrem Pass übereinstimmt.

Bevor wir für Sie die mit Stempel und Unterschrift versehene, beglaubigte rechtsgültige Übersetzung anfertigen, teilen Sie uns bitte mit, für welches Land und welche Behörde Ihr Dokument übersetzt und beglaubigt werden muss. Es sind zahlreiche unterschiedliche Nuancen und Regeln zu berücksichtigen, abhängig davon, ob Sie die Übersetzung zur Vorlage bei österreichischen/deutschen Behörden oder russischen Einrichtungen (z.B. Generalkonsulat der RF in Salzburg) benötigen.

Gerne machen wir für Sie auch normale (nicht beglaubigte) Übersetzungen jeglicher Art!

Rechtsgültig! Richtig! Rechtzeitig!

Tipps-Box

„Das Image des Betriebes hängt vom Personal ab! Lassen Sie uns Ihnen helfen, die russisch- sprachigen Gäste zu verstehen und zu begeistern!“